Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

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Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für die Lotsenbrüderschaft NOK I ( )

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter www.damit-alles-läuft.de.

Die Generaldierektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter

zum 1. März 2024

für die

Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal I

nach § 9 Absatz 2 und 3 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der ab 1. Dezember 2022 geltenden Fassung zuzulassen.

Bewerbungsfrist 10. November 2023
Arbeitsbeginn 01.03.2024
Laufbahn gehobener Dienst
Bewerbergruppe: Tarifbeschäftigte / Beamte

Arbeitsort

Bezeichnung: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Ort: Kiel
PLZ: 24106
Bundesland: Schleswig-Holstein

Ihr Profil

LA3-Seelotsenausbildung zum 01. März 2024

Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer

  • Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9) See-BV oder ein durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist,
  • eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten (netto) innerhalb der letzten fünf Jahre nach dem Erwerb eines solchen Befähigungszeugnisses in einer dem Befähigungszeugnis entsprechend nautisch verantwortlichen Position ausweislich des Seefahrtbuches oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments und
  • eine bestandene praktische Prüfung bezüglich der Schiffsführung nach § 9 Absatz 2 Nr. 5 SeeLG nachweist. Prüfungstermine erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbung von der GDWS.

Bewerbungsschluss ist der 10.November 2023.

Weitere Voraussetzungen für alle Bewerber sind

  • ein Nachweis über Ihre gesundheitliche (körperliche und psychologische) Eignung für den Seelotsenberuf vom seeärztlichen Dienst der BG Verkehr nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 SeeLG sowie
  • das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift und gute Kenntnisse in der englischen Sprache.

Fühlen Sie sich angesprochen?

Bewerbungen mit

  • ausgefülltem biographischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Jünemann, Tel. +49(0228) 7090-4473 oder über patrizia.juenemann@wsv.bund.de anfordern),
  • beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse,
  • schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
  • einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch einen beglaubigten Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments,
  • einem Nachweis über Altersversorgung (Versicherungsverlauf der Knappschaft Bahn/See oder entsprechende Nachweise) und
  • Dienstzeugnissen und Nachweisen über Weiterbildungsmaßnahmen

richten Sie bitte an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel.

Ansprechpersonen

Frau Jünemann Tel.: (0288) 7090-4473

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