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Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist für die Unterhaltung, den Ausbau und den Neubau von Bundeswasserstraßen zuständig. Sie sorgt als Strompolizei- und Bauaufsichtsbehörde dafür, dass die Wasserstraßen befahrbar und die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und die Wasserstraßen sicher sind. Als Schifffahrtspolizeibehörde sorgt sie dafür, dass durch den Verkehr oder sonstige Nutzungen auf der Wasserstraße keine Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen.
Die Tätigkeiten bei der WSV als Bauingenieur sind außergewöhnlich vielfältig. Sie erstrecken sich über die Planung, den Bau und Betrieb und Unterhaltung von großen Schifffahrtsanlagen wie Schleusen, Wehren, Schiffshebewerken bis hin zu Brücken, Dükern, Durchlässen und vielem mehr. Auch gehört die naturnahe und ökologische Gestaltung von Wasserstraßen zum Aufgabenspektrum der WSV.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sucht zum 01. Oktober 2021 Bewerberinnen und Bewerber für den
mit anschließender Beschäftigungsoption in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Das Studium wird auf Grundlage eines Studienbeihilfevertrags mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr in Hamburg – einem Kooperationspartner der WSV – absolviert und richtet sich vornehmlich an Erststudierende. Die Kosten des Studiums sowie eine Unterhaltsleistung trägt die WSV. Das Studium erfolgt in Trimestern und ist in einer damit verkürzten Regelstudienzeit von 4 Jahren zu absolvieren.
Nach erfolgreichem Abschluss des Master of Science – Studiums ist beabsichtigt, Sie in ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Dienststelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu übernehmen.
Zwingend Anforderungen
Wichtige Anforderungen
Während des Studiums erhalten Sie eine Studienbeihilfe. Die Studiengebühren trägt die WSV. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, sofern ein Anstellungsverhältnis durch die WSV angeboten wird, nach Abschluss des Studiums 5 Jahre bei der WSV zu arbeiten. Bei Abbruch aus Gründen, die in der Person der Studierenden/ des Studierenden liegen oder vorzeitiger Kündigung sind die Kosten des Studiums anteilsmäßig zurück zu erstatten.
Frauen werden verstärkt zur Bewerbung aufgefordert. Frauen werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt. Den Belangen des Bundesgleichstellungsgesetzes wird hierbei Rechnung getragen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt. Die Auswahl erfolgt durch eine Auswahlkommission.
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 15.02.2021 über das Elektronische Bewerbungsverfahren (EBV) auf der Einstiegsseite http://intranet.res.bund.deShared/BAV/Einstieg-EBV.
Hier geben Sie bitte den oben genannten Referenzcode ein. Bitte laden Sie im weiteren Verlauf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis bzw. sofern noch nicht vorhanden die letzten zwei Schulzeugnisse, ggf. Prüfungsurkunde/-zeugnis, Arbeitszeugnisse/Beurteilungen) als Anlage in Ihr Kandidatenprofil hoch.
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Elektronischen Bewerbungsverfahren steht Ihnen die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen unter der Rufnummer: 04941 602–240 zur Verfügung. Sie können sich auch per Post unter „Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Schloßplatz9, 26603 Aurich“ bewerben.
Als Ansprechperson stehen Ihnen in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Herr Hüsig, Tel.: 0511 9115–3380, andreas.huesig@wsv.bund.de oder in der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr in Hamburg Prof. Dr.-Ing. Weber, Tel.: 040 6541–2148, wolfgang.weber@hsu-hh.de zur Verfügung.
Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.
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