Springe direkt zu:
Suchtext
Sie sind hier:
Freuen sich auf die neue Aufgabe: Andreas Epple, Referatsleiter "Organisatorische Beratung und Verwaltungsmodernisierung" und der Leiter der BAV, Klaus Frerichs (v.l.n.r.) Quelle: BAV
Bei der BAV startet am 1. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016 das Antragsverfahren über die Gewährung von Ausgleichszahlungen im Zuge der Digitalen Dividende II. Heute hat die BAV diese neue Aufgabe der Presse vorgestellt.
Hintergrund der Ausgleichszahlungen ist das Ziel der Bundesregierung, Deutschland flächendeckend mit schnellerem Internet zu versorgen.
Die BAV ist als Bewilligungsbehörde für den gesamten Prozess der Ausgleichszahlungen zuständig: Von der Prüfung der Anträge bis zur Auszahlung der Leistungen. Antragsberechtigt sind Sendernetzbetreiber des terrestrischen Fernsehrundfunks und Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen, denen durch die Umwidmung von Frequenzen Umstellungskosten entstehen. Für den Leiter der BAV, Klaus Frerichs, bedeutet diese Aufgabe eine große Herausforderung: „Wir freuen uns sehr, dass die BAV mit ihrer neuen Aufgabe einen Beitrag zur Breitbandstrategie der Bunderegierung leistet. Wir erwarten rund 5000 Antragsteller aus ganz Deutschland. Neben den großen Rundfunkanstalten gehören unter anderem Konzertveranstalter, Theater, gemeinnützige Vereine oder auch Kirchen zu unserem Adressatenkreis.“
Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.
OK