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Die Förderrichtlinien für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen sowie von schweren Kommunalfahrzeugen wurden wegen erfolgter Nachnotifizierungen am 6. November 2019 geändert.
Wir bitten Sie, diese Änderungen bei Ihrer Antragstellung zu beachten!
Hier finden Sie die jeweilige Förderrichtlinie mit ihren Änderungen:
leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge
schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge
schwere Kommunalfahrzeuge
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