Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Wichtige Information zu Ausgleichszahlungen
(Digitale Dividende II)

Der Zeitraum zur Antragstellung auf Ausgleichszahlung gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an Sendernetzbetreiber des terrestrischen Fernsehrundfunks („KoRuFu“) und Nutzer drahtloser Produktionsmittel („PMSE“) für aus der Umwidmung der Frequenzen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz resultierende Umstellungskosten“ ist abgelaufen.

Datum 09.01.2020

Am Freitag, dem 31.12.2019, endete die Frist zur Antragseinreichung gemäß der „Richtlinien RL-UmstKoPMSE700 und RL-UmstKoRuFu700. Das Antragsportal (Online-Portal) des Bundes eServices ist geschlossen.

Hintergrund der Ausgleichszahlungen ist das Ziel der Bundesregierung, Deutschland flächendeckend mit schnellerem Internet zu versorgen. Ein wichtiger Baustein ist das Freiwerden von Frequenzen für den mobilen Breitbandausbau (Digitale Dividende II). Das 700-Megahertz-Band wird derzeit für die terrestrische Verbreitung von Radio- und Fernsehsendern sowie für die Anbindung von drahtlosen Mikrofonen in der Veranstaltungstechnik eingesetzt. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen durch die Umwidmung nun auf andere Frequenzbereiche ausweichen. Die hierbei verursachten Kosten der Umrüstung werden vom Bund in Form von Ausgleichszahlungen kompensiert.

Informationen zu einem nachfolgenden Zeitraum zur Antragsstellung liegen derzeit nicht vor, sodass wir derzeit darum bitten, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich dort entsprechend.  

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