Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Erster Aufruf zur Antragseinreichung zum Förderprogramm LNG in der Seeschifffahrt ist beendet!

Datum 01.03.2018

LNG in der Seeschifffahrt Quelle: iStock.com/Tryaging

Am Donnerstag, dem 01.03.2018 endet die Antragsphase für den Ersten Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der "Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff ". Das Förderportal des Bundes easy-online wird für diesen Förderaufruf zeitgleich geschlossen.

Die vom BMVI veröffentlichte Förderrichtlinie und die jeweiligen Förderaufrufe sollen dazu beitragen, die Einführung von LNG in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben. LNG trägt zur Senkung der Treibhausgas- und der Luftschadstoffemissionen bei. Im Gegensatz zu herkömmlichen, ölbasierten Schiffskraftstoffen verursacht LNG keinerlei Schwefeloxid-Emissionen. Stickoxid-Emissionen werden im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen um bis zu 90 Prozent und Partikel-Emissionen um ca. 98 Prozent reduziert.

Zurzeit ist leider noch nicht bekannt, wann der nächste Förderaufruf erfolgen wird, so dass wir derzeit darum bitten, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema werden hier auf unserer Homepage www.bav.bund.de veröffentlicht. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

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