Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Definition subventionserhebliche Tatsachen

Datum 16.11.2020

Definition subventionserhebliche Tatsachen

Hinweis zum Datenschutz

Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.

OK