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Die BAV ist bemüht, ihre Internetseite www.bav.bund.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Nachfolgende Inhalte sind nicht beziehungsweise nur teilweise barrierefrei zugänglich:
Diese Erklärung wurde am 07.09.2020 erstellt.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bav.bund.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Kontakt E-Mail: chefredaktion.internet@bav.bund.de
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53 10117 Berlin
Telefon: 030/18 527-2805 Fax: 030/18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
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