Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen

Die Förderrichtlinie vom 07. Januar 2021 mit Änderungen vom 14. Januar 2021, 15. Juli 2021 und 08. August 2022 und 20. November 2023

Hinsichtlich der Förderrichtlinie für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3 der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5 sowie mobilen Maschinen vom 15. Dezember 2020 wurde am 08.12.2023 im Bundesanzeiger die vierte Änderung veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie wurde dahingehend geändert, dass nun die AGVO in der Fassung vom 23.06.2023 maßgeblich ist. Zudem sind Einzelbeihilfen nunmehr bereits ab einem gewährten Betrag i. H. v. 100.000,00 € (zuvor 500.000,00 €) in der Beihilfentransparenzdatenbank zu veröffentlichen. Darüber hinaus wurde die Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31.12.2026 verlängert.

Bereits mit der dritten Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie vom 08. August 2022 wurde der Fördergegenstand wie folgt erweitert: Der Einsatz technologisch fortschrittlicher Nach- und Umrüstsysteme kann einen zusätzlichen Beitrag zur Senkung von Emissionen(CO2 und/oder Schadstoffe) ermöglichen.Förderfähig sind in diesem Sinne auch solche Entwicklungen, die (weitgehend) CO2-emissionsfreie Antriebstechnologien (z. B. Elektromotoren oder wasserstoffbasierte Verbrennungsmotoren) in benzin- oder dieselbetriebene Bestandsfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3, Anhänger/Auflieger der Klassen O3 und O4 und mobilen Maschinen integrieren. Für eine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist eine ABE des Kraftfahrt-Bundesamts erforderlich.

Die zu fördernden Projekte dürfen hinsichtlich ihrer Laufzeit den 30. Juni 2026 nicht überschreiten.

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung eines Systems zur Hardware-Nachrüstung zur Reduzierung der Stickstoffdioxid- oder Partikelemissionen im Wege der Abgasnachbehandlung oder zur Heranführung an ein Nullemissionsniveau im Bereich der Treibhausgasemissionen.

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