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Hier finden Sie wichtige Hilfestellungen und Vorlagen sowie den Link ins Förderportal easy-Online.
Hinweis: Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid ergangen ist.
Im Verlaufe eines Projektes kann der Austausch von Daten sehr unübersichtlich werden. Eine gut funktionierende Kommunikation ist daher essentiell für den Erfolg des Vorhabens. Es geht hierbei um eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten vor allem im Rahmen des Datenschutzes, um sicherzustellen, dass keine Kontaktaufnahme und Informationsweiterleitung gegenüber Unbefugten zustande kommt.
Im elektronisch zu stellenden Antrag sind folgende Funktionsträger zu benennen: a) Projektleiter b) 1. Administrative Ansprechperson (im Falle einer Bewilligung) 2. Administrative Ansprechperson (nur während der Antragsphase) c) 1. Bevollmächtigte/r/Unterzeichner/in 2. Bevollmächtigte/r/Unterzeichner/in
Informationen zu antragsbezogenen Inhalten werden ausschließlich mit den im Antrag genannten Personen ausgetauscht.
Der/die angegebene/n Bevollmächtige/n muss/müssen bezüglich der Abgabe aller Erklärungen in diesem Zuwendungsverhältnis berechtigt sein, diese Erklärungen für das Unternehmen abgeben zu dürfen. Die Vertretungsberechtigung dazu bzw. eine diesbezügliche Legitimationskette muss sich aus dem Handelsregister ableiten lassen.
Die Antragsteller sind gehalten, Änderungen der Funktionsträger unverzüglich der BAV mitzuteilen. Sollte der Antragsteller Dritte beauftragen (z. B. ein Beratungsunternehmen zur Abwicklung der Antragstellung oder Angehörige der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe), so ist der BAV eine entsprechende Bevollmächtigung (postalisch) einzureichen.
Der Austausch von Dokumenten erfolgt über den Kommunikationsweg BSCW-Server des ITZ-Bund. Standardmäßig wird für den Projektleiter ein Arbeitsbereich unmittelbar nach elektronischer Antragstellung eingerichtet. Auf Wunsch kann für maximal einen weiteren der oben genannten Funktionsträger der Zugang ermöglicht werden.
Die nachfolgend aufgelisteten Formulare sowie der Antrag selbst müssen ausgefüllt rechtsverbindlich unterschrieben und im Original nach Antragstellung über easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), Schloßplatz 9, 26603 Aurich eingereicht werden:
• Erklärung und Belehrung über die Subventionserheblichen Tatsachen
• Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten
• Erklärung zu Steuern und Abgaben
• Erklärung zur Einstufung als kleines und mittleres Unternehmen (KMU)
• Erklärung zu weiteren Beihilfen
• Einwilligungserklärung zum Datenschutz
• Erklärung der Gesamtfinanzierung durch die Bank
• Erklärung der Gesamtfinanzierung durch den Antragsteller (nur auszufüllen, wenn keine Kreditfinanzierung erfolgt)
Für Vorhaben mit Eigenmitteln in Höhe von maximal 100.000 € sind einzureichen:
Für Vorhaben mit Eigenmitteln, die 100.000 € übersteigen, sind einzureichen:
Die BAV als Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen, insbesondere zur Vervollständigung des Antrags, Unterlagen nachfordern.
Quelle: iStock.com/strixcode
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Telefon: 04941/602-773 Fax: 04941/602-81784 Montag bis Freitag 9:00 Uhr – 15:00 Uhr E-Mail: systementwicklung-HWNR@bav.bund.de Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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