Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Antragsverfahren

Hier finden Sie wichtige Hilfestellungen und Vorlagen sowie den Link ins Förderportal easy-Online.

Hinweis: Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid ergangen ist.

Im Verlaufe eines Projektes kann der Austausch von Daten sehr unübersichtlich werden. Eine gut funktionierende Kommunikation ist daher essentiell für den Erfolg des Vorhabens. Es geht hierbei um eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten vor allem im Rahmen des Datenschutzes, um sicherzustellen, dass keine Kontaktaufnahme und Informationsweiterleitung gegenüber Unbefugten zustande kommt.

Im elektronisch zu stellenden Antrag sind folgende Funktionsträger zu benennen:
a) Projektleiter
b) 1. Administrative Ansprechperson (im Falle einer Bewilligung)
2. Administrative Ansprechperson (nur während der Antragsphase)
c) 1. Bevollmächtigte/r/Unterzeichner/in
2. Bevollmächtigte/r/Unterzeichner/in

Informationen zu antragsbezogenen Inhalten werden ausschließlich mit den im Antrag genannten Personen ausgetauscht.

Der/die angegebene/n Bevollmächtige/n muss/müssen bezüglich der Abgabe aller Erklärungen in diesem Zuwendungsverhältnis berechtigt sein, diese Erklärungen für das Unternehmen abgeben zu dürfen. Die Vertretungsberechtigung dazu bzw. eine diesbezügliche Legitimationskette muss sich aus dem Handelsregister ableiten lassen.

Die Antragsteller sind gehalten, Änderungen der Funktionsträger unverzüglich der BAV mitzuteilen. Sollte der Antragsteller Dritte beauftragen (z. B. ein Beratungsunternehmen zur Abwicklung der Antragstellung oder Angehörige der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe), so ist der BAV eine entsprechende Bevollmächtigung (postalisch) einzureichen.

Der Austausch von Dokumenten erfolgt über den Kommunikationsweg BSCW-Server des ITZ-Bund. Standardmäßig wird für den Projektleiter ein Arbeitsbereich unmittelbar nach elektronischer Antragstellung eingerichtet. Auf Wunsch kann für maximal einen weiteren der oben genannten Funktionsträger der Zugang ermöglicht werden.

Einzureichende Unterlagen:

1. Pflichtanlagen zum Antrag

Die nachfolgend aufgelisteten Formulare sowie der Antrag selbst müssen ausgefüllt rechtsverbindlich unterschrieben und im Original nach Antragstellung über easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), Schloßplatz 9, 26603 Aurich eingereicht werden:

Erklärung und Belehrung über die Subventionserheblichen Tatsachen

Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten

Erklärung zu Steuern und Abgaben

Erklärung zur Einstufung als kleines und mittleres Unternehmen (KMU)

Erklärung zu weiteren Beihilfen

Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Erklärung der Gesamtfinanzierung durch die Bank

Erklärung der Gesamtfinanzierung durch den Antragsteller (nur auszufüllen, wenn keine Kreditfinanzierung erfolgt)

2. Bonität

Für Vorhaben mit Eigenmitteln in Höhe von maximal 100.000 € sind einzureichen:

  • ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei

Für Vorhaben mit Eigenmitteln, die 100.000 € übersteigen, sind einzureichen:

  • ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Satzung/Gesellschaftervertrag
  • testierte Jahresabschlüsse auf den 31.12. für das vergangene und das davorliegende Jahr

Die BAV als Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen, insbesondere zur Vervollständigung des Antrags, Unterlagen nachfordern.

Hier gelangen Sie direkt zur Antragstellung (easy-Online)

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-773
Fax: 04941/602-81784
Montag bis Freitag 9:00 Uhr – 15:00 Uhr
E-Mail: systementwicklung-HWNR@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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