Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Antragsverfahren

Hier finden Sie wichtige Hilfestellungen und Vorlagen sowie den Direktlink ins Förderportal easy-Online.

I. Hilfestellungen

Präsentation Online-Infoveranstaltung DTW II

Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung DTW II

Handbuch profi-Online

Handbuch easy-Online

Hilfestellung zur Vorhabendarstellung

Muster Verwertungsplan

Muster Arbeitspakete Beschreibung

Muster PM-Ressourcen

Muster Personalaufwand Zeitverlauf

Checkliste für Antragsunterlagen

II. Pflichtangaben zum Antrag

1. Erklärungen

Die folgenden Erklärungen sind in rechtsverbindlich unterschriebener Form einem Antrag auf Förderung (AZA oder AZK) beizufügen:

Erklärung und Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen

Erklärung zu weitere Beihilfen

Einwilligung in die Datenverarbeitung

Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten

Vollmachtserklärung

Erklärung Bestätigung zur Eigenschaft als KMU

Erklärung zur Gesamtfinanzierung

Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen

Erklärung zur wirtschaftlichen / nichtwirtschaftlichen Tätigkeit

Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente der Erklärungen vor dem Öffnen mit "Speichern" oder "Speichern unter" auf den eigenen PC herunter.

2. Bonitätsunterlagen

Im Rahmen der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen erfolgt eine verbindlich vorgeschriebene Bonitätsprüfung (vgl. Nr. 5.4 der Förderrichtlinie). Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die notwendige Bonität verfügt.

Gegenstand der Antragsprüfung ist gemäß VV Nr. 1.2 Satz 1 zu § 44 BHO (VV-BHO) auch stets die Bonität. Zweck der Bonitätsprüfung ist es, vor Gewährung von Zuwendungen einen Eindruck darüber zu gewinnen, ob der Antragsteller in der Lage ist, seinen Eigenanteil aufzubringen, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherzustellen und die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Bei allen Antragstellern muss eine tragfähige Finanzierung nach Laufzeitende ersichtlich sein. Folgekosten/ -ausgaben für den Bund dürfen nicht entstehen

Für Vorhaben mit Eigenmitteln in Höhe von maximal 100.000 Euro sind einzureichen:

  • ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei

Für Vorhaben mit Eigenmitteln, die 100.000 Euro übersteigen sind einzureichen:

  • ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei
  • Satzung/Gesellschaftsvertrag
  • testierte Jahresabschlüsse auf den 31.12. für das vergangene und das davorliegende Jahr

Die BAV als Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen, insbesondere zur Vervollständigung des Antrags, Unterlagen nachfordern.

Der Austausch von Dokumenten erfolgt über den Kommunikationsweg BSCW-Server des ITZ-Bund. Standardmäßig wird für den Projektleiter ein Arbeitsbereich unmittelbar nach elektronischer Antragstellung eingerichtet. Auf Wunsch kann für maximal einen weiteren der oben genannten Funktionsträger der Zugang ermöglicht werden.

Weitere, für den Antrag benötigte Unterlagen (z. B. zusätzliche Erklärungen, Anlagen zur Vorhabenbeschreibung, Pflichtanlagen), sind elektronisch, grundsätzlich im pdf-Format, auf dem Antragsteller-Arbeitsbereich des ITZB-BSCW bzw. im Original postalisch bei der BAV einzureichen.

Die Antragstellung für den 2. Förderaufruf endet am 15.03.2022. Für einen wirksamen Antrag ist der postalische Eingang bei der BAV entscheidend.

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-771
Fax: 04941/602-81785
E-Mail: DTW@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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