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Präsentation Online-Infoveranstaltung DTW II Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung DTW II Handbuch profi-Online Handbuch easy-Online Hilfestellung zur Vorhabendarstellung Muster Verwertungsplan Muster Arbeitspakete Beschreibung Muster PM-Ressourcen Muster Personalaufwand Zeitverlauf Checkliste für Antragsunterlagen
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Muster Arbeitspakete Beschreibung
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Checkliste für Antragsunterlagen
Die folgenden Erklärungen sind in rechtsverbindlich unterschriebener Form einem Antrag auf Förderung (AZA oder AZK) beizufügen:
Erklärung und Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen Erklärung zu weitere Beihilfen Einwilligung in die Datenverarbeitung Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten Vollmachtserklärung Erklärung Bestätigung zur Eigenschaft als KMU Erklärung zur Gesamtfinanzierung Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen Erklärung zur wirtschaftlichen / nichtwirtschaftlichen Tätigkeit Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente der Erklärungen vor dem Öffnen mit "Speichern" oder "Speichern unter" auf den eigenen PC herunter.
Erklärung und Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen
Erklärung zu weitere Beihilfen
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten
Vollmachtserklärung
Erklärung Bestätigung zur Eigenschaft als KMU
Erklärung zur Gesamtfinanzierung
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
Erklärung zur wirtschaftlichen / nichtwirtschaftlichen Tätigkeit
Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente der Erklärungen vor dem Öffnen mit "Speichern" oder "Speichern unter" auf den eigenen PC herunter.
Im Rahmen der Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen erfolgt eine verbindlich vorgeschriebene Bonitätsprüfung (vgl. Nr. 5.4 der Förderrichtlinie). Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die notwendige Bonität verfügt.
Gegenstand der Antragsprüfung ist gemäß VV Nr. 1.2 Satz 1 zu § 44 BHO (VV-BHO) auch stets die Bonität. Zweck der Bonitätsprüfung ist es, vor Gewährung von Zuwendungen einen Eindruck darüber zu gewinnen, ob der Antragsteller in der Lage ist, seinen Eigenanteil aufzubringen, eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherzustellen und die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Bei allen Antragstellern muss eine tragfähige Finanzierung nach Laufzeitende ersichtlich sein. Folgekosten/ -ausgaben für den Bund dürfen nicht entstehen
Für Vorhaben mit Eigenmitteln in Höhe von maximal 100.000 Euro sind einzureichen:
Für Vorhaben mit Eigenmitteln, die 100.000 Euro übersteigen sind einzureichen:
Die BAV als Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen, insbesondere zur Vervollständigung des Antrags, Unterlagen nachfordern.
Der Austausch von Dokumenten erfolgt über den Kommunikationsweg BSCW-Server des ITZ-Bund. Standardmäßig wird für den Projektleiter ein Arbeitsbereich unmittelbar nach elektronischer Antragstellung eingerichtet. Auf Wunsch kann für maximal einen weiteren der oben genannten Funktionsträger der Zugang ermöglicht werden.
Weitere, für den Antrag benötigte Unterlagen (z. B. zusätzliche Erklärungen, Anlagen zur Vorhabenbeschreibung, Pflichtanlagen), sind elektronisch, grundsätzlich im pdf-Format, auf dem Antragsteller-Arbeitsbereich des ITZB-BSCW bzw. im Original postalisch bei der BAV einzureichen.
Die Antragstellung für den 2. Förderaufruf endet am 15.03.2022. Für einen wirksamen Antrag ist der postalische Eingang bei der BAV entscheidend.
Quelle: iStock.com/strixcode
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Telefon: 04941/602-771 Fax: 04941/602-81785 E-Mail: DTW@bav.bund.de Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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