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Richtlinie über Zuwendungen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech-Richtlinie)
Nach der vom BMVI bekanntgegebenen Förderrichtlinie gewährt der Bund Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen. Während der Liegezeiten von Schiffen wird derzeit der benötigte Bordstrom üblicherweise mittels bordeigener Dieselgeneratoren erzeugt. Die dabei entstehenden Luftschadstoffemissionen wirken sich insbesondere in der Umgebung von Häfen sowie an Liege- und Umschlagplätzen in Deutschland negativ aus. Durch den Einsatz alternativer Technologien können der Strombedarf während der Hafenliegezeit gedeckt und gleichzeitig Luftschadstoffemissionen minimiert werden.
Anträge auf Gewährung einer Bundeszuwendung können über das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen, kurz: easy-Online gestellt werden.
Link: Hier gelangen Sie direkt zum Antragsverfahren
Für Fragen zur Antragstellung steht Ihnen die BAV gerne unter der Telefonnummer 04941/602-766 (Montag bis Freitag im Zeitraum 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr) oder per E-Mail unter BordstromTech@bav.bund.de zur Verfügung.
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