Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Die Förderrichtlinie

Erfahren Sie alles Wichtige zum Förderziel, zur Höhe der Zuwendung sowie zur Antragsberechtigung und zu besonderen Zuwendungsvoraussetzungen.

Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.

Während der Liegezeiten von Schiffen wird derzeit der benötigte Bordstrom üblicherweise mittels bordeigener Dieselgeneratoren erzeugt. Die dabei entstehenden Luftschadstoffemissionen wirken sich insbesondere in der Umgebung von Häfen sowie an Liege- und Umschlagplätzen in Deutschland negativ aus. Durch den Einsatz alternativer Technologien können der Strombedarf während der Hafenliegezeit gedeckt und gleichzeitig Luftschadstoffemissionen minimiert werden.

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-766
E-Mail: BordstromTech@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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