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Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie über Zuwendungen für den Erhalt und sicheren Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt vom 29. August 2019 wurde am 17. September 2019 im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Die Förderrichtlinie ist am 18. September 2019 in Kraft getreten.
Mit der vom BMDV bekanntgegebenen Förderrichtlinie sollen Anreize für eine zeitnahe Umsetzung sicherheitsrelevanter Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an Traditionsschiffen geschaffen werden. Die Förderung trägt dazu bei, das Wissens- und Kulturgut „Traditionsschiff“ dauerhaft zu erhalten und ein der Beförderung von Personen angemessenes Sicherheitsniveau zu schaffen. Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an Traditionsschiffen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dazu hat der Bund entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Gewährung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.
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BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Telefon: 04941/602-678 Montag bis Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr E-Mail: Traditionsschiffe@bav.bund.de
Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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