Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Erhalt und sicherer Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt

Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie über Zuwendungen für den Erhalt und sicheren Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt vom 29. August 2019 wurde am 17. September 2019 im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Die Förderrichtlinie ist am 18. September 2019 in Kraft getreten.

Mit der vom BMDV bekanntgegebenen Förderrichtlinie sollen Anreize für eine zeitnahe Umsetzung sicherheitsrelevanter Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an Traditionsschiffen geschaffen werden. Die Förderung trägt dazu bei, das Wissens- und Kulturgut „Traditionsschiff“ dauerhaft zu erhalten und ein der Beförderung von Personen angemessenes Sicherheitsniveau zu schaffen. Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an Traditionsschiffen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dazu hat der Bund entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Gewährung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-678
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr
E-Mail: Traditionsschiffe@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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