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Aktuell ist die Antragstellung nicht mehr möglich. Die Frist zur Antragstellung endete am 31.12.2023. Im Rahmen der geplanten Verlängerung der Richtlinie können, in begründeten Ausnahmefällen, Anträge auf Änderungen bereits bewilligter Anträge gestellt werden. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne.
Quelle: iStock.com/strixcode
Ergänzend zur elektronischen Fassung muss der ausgedruckte Antrag rechtsverbindlich unterschrieben innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der elektronischen Fassung bei der BAV eingereicht werden. Folgende Formulare müssen zusammen mit dem Antrag - ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben im Original - bei der BAV eingereicht werden:
Erklärung und Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten Erklärung zu De-minimis-Zuwendungen und weiteren Beihilfen Erklärung zur Vorhabenrealisierung Einwilligung in die Datenverarbeitung Erklärung über Russland-Bezug Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente der Erklärungen vor dem Öffnen mit "Speichern" oder "Speichern unter" auf den eigenen PC herunter.
Erklärung und Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen
Erklärung und Belehrung zu Unternehmen in Schwierigkeiten
Erklärung zu De-minimis-Zuwendungen und weiteren Beihilfen
Erklärung zur Vorhabenrealisierung
Einwilligung in die Datenverarbeitung
Erklärung über Russland-Bezug
Hinweis: Bitte laden Sie die Dokumente der Erklärungen vor dem Öffnen mit "Speichern" oder "Speichern unter" auf den eigenen PC herunter.
Anschrift für die Einreichung des Antrags und der Formulare im Original:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Referat III.5 / Traditionsschiffe Schloßplatz 9 26603 Aurich
Folgende Unterlagen sind zusätzlich einzureichen:
Schiffszertifikat zum Nachweis der EigentumsverhältnisseSchiffssicherheitszeugnisBesichtigungsbericht der BG Verkehr mit der Einzelaufstellung der konkreten, förderfähigen EinzelmaßnahmenAufstellung über die konkreten Einzelmaßnahmen und der hierfür veranschlagten Kosten, welche im Rahmen des Antrags durchgeführt werden sollenvon einem maritimen Dienstleister erstellte Ausgabenschätzung oder Kostenvoranschlag eines einschlägigen Handwerksbetriebes aller förderfähiger MaßnahmenBescheinigung über die Plausibilität und Angemessenheit der Maßnahmen und der angesetzten Kosten für ihre Durchführung durch eine anerkannte Klassifizierungsgesellschaft oder ein unabhängiges Ingenieurbüro Nachweis, dass der Fehlbedarf nicht durch eigene oder fremde Mittel gedeckt werden kann in Form von Aufstellungen über die aktuelle Vermögenssituation sowie über Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Kalenderjahre (zum Beispiel Jahresabschlüsse, Kontoauszüge, Einnahmenüberschussrechnung, Vermögensaufstellungen)Auszug aus dem Handels- oder VereinsregisterGesellschaftervertrag/SatzungPersonalausweis (bei privaten Eigentümern)
Vorrangig können diese Unterlagen über den BSCW-Server des ITZ-Bund eingereicht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Datenaustausch.
Die BAV behält sich vor, im Rahmen der Antragsbearbeitung nach eigenem Ermessen − insbesondere zur Überprüfung der im Antrag gemachten Angaben − Unterlagen nachzufordern.
Eine Zusammenfassung aller einzureichenden Unterlagen in Form einer Checkliste finden Sie hier: Checkliste Antragsverfahren
Der Austausch von Dokumenten per E-Mail ist als unsichere Übertragungsmöglichkeit einzustufen. Daher wird den Antragstellern für den Datenaustausch mit der BAV nach Antragstellung ein geschützter Bereich auf der webbasierten Arbeitsplattform -BSCW-Server- des ITZ-Bund eingerichtet. Standardmäßig wird der Arbeitsbereich für den Projektleiter eingerichtet, der Zugang für weitere Personen kann vom Antragsteller formlos beantragt werden. Der Datenaustausch zwischen der BAV und dem Antragsteller erfolgt ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich über den BSCW-Server.
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Telefon: 04941/602-678 Montag bis Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr E-Mail: Traditionsschiffe@bav.bund.de
Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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