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Die Motivation für den Erhalt und sicheren Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt ergibt sich aus vielschichtigen Gründen:
Die Förderkulisse bilden vorhandene Traditionsschiffe. Für die Beurteilung, ob ein Schiff als vorhandenes Traditionsschiff eingeordnet werden kann, ist die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV), Anlage 1 a, Teil 3 (Sicherheitsanforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Traditionsschiffen), Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen) maßgeblich. Demnach „ist ein vorhandenes Traditionsschiff ein historisches Wasserfahrzeug, an dessen Präsentation in Fahrt ein öffentliches Interesse besteht und für das am 30. September 2012 oder am 14. März 2018 ein Sicherheitszeugnis nach der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe erteilt war.“
Ziel dieses Förderprogrammes ist es, den derzeitigen Bestand an Traditionsschiffen zu erhalten und ihren sicheren Weiterbetrieb zu unterstützen. Hierfür werden bis zum Jahr 2023 rund 20 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Informationen über das Förderprogramm sowie Informationen zur Fehlbedarfsfinanzierung:
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Telefon: 04941/602-678 Montag bis Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr E-Mail: Traditionsschiffe@bav.bund.de
Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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