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4. Förderaufruf gestartet - Antragstellung vom 04.01.2021 bis 31.08.2021 möglich
Eine Vielzahl von deutschen Kommunen erfährt u. a. durch den stetig wachsenden E-Commerce eine immer stärker werdende Belastung des innerstädtischen Verkehrs durch Lieferverkehre. Darum gilt es, Lieferverkehre stadt- und umweltverträglicher zu gestalten, ohne deren Funktionsfähigkeit einzuschränken.
Der Bund unterstützt die Kommunen auf vielfältige Weise, optimale Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige städtische Logistik zu schaffen. Zu diesen Unterstützungsmaßnahmen gehört auch die neue Förderrichtlinie Städtische Logistik, mit der die Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik gefördert werden.
Ziel des Förderprogramms ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und/oder den Verkehrsfluss zu verbessern.
Anträge auf Förderung können von Kommunen und Landkreisen ab sofort über das Förderportal easy-Online gestellt werden. Den Link zum Antragsportal finden Sie unter Antragsverfahren.
Erfahren Sie alles Wichtige zum Förderziel, zur Höhe der Zuwendung sowie zur Antragsberechtigung und zu besonderen Zuwendungsvoraussetzungen.
Mehr: Die Förderrichtlinie …
Hier finden Sie wichtige Hilfestellungen und Vorlagen und den Direktlink ins Förderportal easy-Online.
Mehr: Antragsverfahren …
FAQ rund um das Thema "Förderprogramm für Städtische Logistik".
Mehr: Fragen und Antworten …
Hier haben wir für Sie alle wichtigen Rechtsgrundlagen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammengestellt.
Mehr: Rechtsgrundlagen im Überblick …
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-776 Fax: 04941/602-817 97 E-Mail: staedtische-logistik@bav.bund.de
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