Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Fragen und Antworten

Vorzeitige Einstellung der Richtlinie:

Die "Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs" wurde am 25. Februar 2022 geändert. Das Ende der Geltungsdauer "31. Dezember 2023" wurde durch
"31. Dezember 2022" ersetzt. Die Bekanntmachung der Änderung wurde am 10. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese können Sie hier herunterladen.

Die Antragsphase ist beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Aktuelle Informationen

Es wurden Ergänzungen in den FAQ Nr. 15, 17, 18 und 24 vorgenommen.

FAQ rund um das Thema "Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs".

Hier haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Stand: 28.04.2022

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