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Hier haben wir für Sie alle wichtigen Rechtsgrundlagen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammengestellt.
Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Änderung der Bekanntmachung Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Zweite Änderung der Bekanntmachung Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Dritte Änderung der Bekanntmachung Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs
Gemäß § 4 der Förderrichtlinie vom 02. August 2018 gelten die Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschriften zu §§ 44 BHO sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) als Zuwendungsvoraussetzungen.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Fax: 04941/602-81786 E-Mail: Energieeffizienz-Bahn@bav.bund.de
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