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Vorzeitige Einstellung der Richtlinie:
Die "Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs" wurde am 25. Februar 2022 geändert. Das Ende der Geltungsdauer "31. Dezember 2023" wurde durch "31. Dezember 2022" ersetzt. Die Bekanntmachung der Änderung wurde am 10. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese können Sie hier herunterladen.
Die Antragsphase ist beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Aktuelle Informationen
Es wurden Ergänzungen in den FAQ Nr. 15, 17, 18 und 24 vorgenommen.
1. Erklärungen im Einzelnen -bitte ausdrucken und unterschreiben -
2. Bonitätsunterlagen
Für Vorhaben mit Eigenmitteln in Höhe von maximal 100.000 € sind einzureichen:
Für Vorhaben mit Eigenmitteln, die 100.000 € übersteigen sind einzureichen:
3. Verwendungsnachweis
Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines vereidigten Buchprüfers oder einer Buchprüfungsgesellschaft mit mindestens folgenden tatsachenbezogenen Angaben:
Die BAV als Bewilligungsbehörde kann nach eigenem Ermessen Unterlagen nachfordern (vgl. u.a. Nr. 7 ANBest-P).
Hinweis: Bitte laden Sie alle Dokumente der Hilfestellungen und Erklärungen vor dem Öffnen mit "Speichern" oder "Speichern unter" auf den eigenen PC herunter.
Quelle: iStock.com/strixcode
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Fax: 04941/602-81786 E-Mail: Energieeffizienz-Bahn@bav.bund.de
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