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Erfahren Sie alles Wichtige zum Förderziel, zur Höhe der Zuwendung sowie zur Antragsberechtigung und zu besonderen Zuwendungsvoraussetzungen.
Vorzeitige Einstellung der Richtlinie:
Die "Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs" wurde am 25. Februar 2022 geändert. Das Ende der Geltungsdauer "31. Dezember 2023" wurde durch "31. Dezember 2022" ersetzt. Die Bekanntmachung der Änderung wurde am 10. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese können Sie hier herunterladen.
Die Antragsphase ist beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass Anträge abweichend von § 7 Nr. 1 Absatz 4 der Förderrichtlinie nicht an das Bundesministerium für Verkehr zu richten sind. Stattdessen adressieren Sie Ihre Anträge bitte an die:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Stichwort: „Energieeffizienz Bahn“ Schloßplatz 9 26603 Aurich
Bitte sehen Sie außerdem von der Antragstellung per E-Mail ab. Anträge sind ausschließlich über das Förderportal des Bundes easy-Online zu stellen.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung der ANBest-P gem. § 4 Absatz 3 der Förderrichtlinie als Zuwendungsvoraussetzung gewertet wird.
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Fax: 04941/602-81786 E-Mail: Energieeffizienz-Bahn@bav.bund.de
Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.
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