Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Rechtsgrundlagen

Das Antragsportal ist geschlossen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Eine erneute Öffnung des Portals ist nicht beabsichtigt.

Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen vom 19. Juni 2019

Änderung der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen vom 6. November 2019

Fünfter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Änderung der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)

Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen vom 17. Juni 2020

Definition Unternehmen in Schwierigkeiten

Definition subventionserhebliche Tatsachen

Auszug aus dem Strafgesetzbuch zu Subventionsbetrug

Auszug Subventionsgesetz §§ 3 bis 5

Information Datenschutz Stand Juni 2020

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Kontakt

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26603 Aurich
Tel.: 04941/602-788
Fax.: 04941/602-81793
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