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Das Förderprogramm ist abgeschlossen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!
Die Förderrichtlinie des BMVI vom 19.11.2018 wurde am 30.11.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht und mit Bekanntmachung vom 26.11.2019, im Bundesanzeiger veröffentlicht am 04.12.2019, geändert.
Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Die Bundesregierung hat daher das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ aufgesetzt, das mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung effektiv zu verbessern.
Der mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie geregelte Bereich der Nachrüstung von Diesel-Bussen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist Teil dieses Sofortprogramms.
Busse des ÖPNV sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zu einem beträchtlichen Teil zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Hieraus ergibt sich ein erhebliches Emissionsreduktionspotential, dessen Ausschöpfung zu spürbaren positiven Effekten führen kann.
Erfahren Sie alles Wichtige zum Förderziel, zur Höhe der Zuwendung sowie zur Antragsberechtigung und zu besonderen Zuwendungsvoraussetzungen.
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Hier finden Sie wichtige Hilfestellungen und Vorlagen und den Direktlink ins Förderportal easy-Online.
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FAQ rund um das Thema "Förderung der Nachrüstung von Diesel-Bussen".
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Hier haben wir für Sie alle wichtigen Rechtsgrundlagen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammengestellt.
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