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Dritter Förderaufruf gestartet!
Auf Basis der „Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG) als Schiffskraftstoff“ vom 02. Dezember 2020 startet der dritte Aufruf zur Antragseinreichung am 09.04.2021.
Es werden die LNG-bedingten bordseitigen Investitionsmehrausgaben in Höhe von maximal 40 bis 60 Prozent, in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße, anteilig bis zu einer Förderhöchstgrenze von 8 Mio. € bezuschusst.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Nutzung von LNG in der deutschen Schifffahrt voranzutreiben, insbesondere in deutschen Häfen und europäischen Gewässern. Mit dieser nachfragseitigen Ankurbelung wird gleichzeitig ein Anreiz für den weiteren Aufbau von LNG-Bunkerinfrastrukturen geschaffen. Insgesamt wird ein Beitrag zur Senkung von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen von Seeschiffen geleistet, wodurch auch die Luftqualität in Häfen und deren Umgebung verbessert wird.
Anträge können vom 09.04. bis 12.06.2021 über das Förderportal easy-Online gestellt werden.
Hier finden Sie den Link ins Förderportal easy-Online.
Mehr: Antragstellung …
Vorlagen und Hilfestellungen Förderrichtlinie und -aufruf Rechtsgrundlagen FAQ
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Telefon: 04941/602-677 Montag bis Freitag 9:00 – 15:00 Uhr E-Mail: LNG-Seeschiffe@bav.bund.de
Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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