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Die Antragstellung für Neuerrichtungen endete am 18.01.2022
Die Antragstellung für Modernisierungen endete am 27.01.2022
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen zur Antragseinreichung sowie nach Abschluss des erforderlichen Wirtschaftlichkeitsrankings beginnt die Bearbeitung der eingegangenen Anträge und damit insbesondere die Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen.
Ein Antrag ist nur vollständig, wenn neben dem elektronisch gestellten Antrag über easy-Online auch der ausgedruckte und rechtsverbindlich unterschriebene Antrag zusammen mit den Erklärungen postalisch eingeht (die Erklärungen sind zu finden unter "Schritt 1: Antragstellung" bei der Frage: "Wie stelle ich einen Antrag?").
Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"
Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung
Mehr: Schritt 1: Antragstellung …
Hier finden Sie die Informationen zur Umsetzung Ihres Vorhabens
Mehr: Schritt 2: Errichtung der LIS …
Vollständiger Abruf der Zuwendung
Mehr: Schritt 3: Verwendungsnachweis …
Hier finden Sie Informationen über die mit der Förderung verbundene Berichterstattung nach Fertigstellung der LIS
Mehr: Schritt 4: Berichterstattung …
Vorlagen Richtlinie und Aufrufe Direktlinks Rechtsgrundlagen
Referat III.3 / LIS Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-555 Fax: 04941/602-81790 E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
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