Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 - 2025)











  • Antragstellung vorerst beendet
  • Förderprogramm für alle natürlichen und juristischen Personen
  • Förderung von bis zu 60 % der Ausgaben
  • keine Begrenzung der Ladeleistung

Die Antragstellung für Neuerrichtungen endete am 18.01.2022

Die Antragstellung für Modernisierungen endete am 27.01.2022

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen zur Antragseinreichung sowie nach Abschluss des erforderlichen Wirtschaftlichkeitsrankings beginnt die Bearbeitung der eingegangenen Anträge und damit insbesondere die Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Ein Antrag ist nur vollständig, wenn neben dem elektronisch gestellten Antrag über easy-Online auch der ausgedruckte und rechtsverbindlich unterschriebene Antrag zusammen mit den Erklärungen postalisch eingeht (die Erklärungen sind zu finden unter "Schritt 1: Antragstellung" bei der Frage: "Wie stelle ich einen Antrag?").

Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"

Schritt 1: Antragstellung

Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung

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Tastatur

Schritt 2: Errichtung der LIS

Hier finden Sie die Informationen zur Umsetzung Ihres Vorhabens

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Hand hält Ladekabel

Schritt 4: Berichterstattung

Hier finden Sie Informationen über die mit der Förderung verbundene Berichterstattung nach Fertigstellung der LIS

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Formulare

Zusatzinformationen

Kontakt

Referat III.3 / LIS
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-555
Fax: 04941/602-81790
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de

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