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Zuwendungen können auf Anfrage nach Maßgabe der Förderrichtlinie "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" in Verbindung mit den §§ 23 und 44 BHO und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO-Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung) sowie auf Grundlage des jeweils geltenden Förderaufrufs gewährt werden. Dabei gilt die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Unternehmen als Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Abs. 1 AEUV, die gemäß Art. 107 Abs. 3 Buchstabe c) AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.
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Gegenstand der Förderung ist die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Mit der Förderrichtlinie soll ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, sodass der Nutzer von Elektrofahrzeugen überall in Deutschland schnell und unkompliziert nachladen kann.
Insbesondere sind in der jeweils geltenden Fassung ggf. zu beachten:
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Referat III.3 / LIS Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-555 Fax: 04941/602-81790 E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
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