Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Schritt 4: Berichterstattung

Hier finden Sie Informationen über die mit der Förderung verbundene Berichterstattung nach Fertigstellung der LIS

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Was muss ich nach Erhalt des Geldes beachten?

Auch wenn Sie die Zuwendungssumme bereits erhalten haben, wurden Ihnen im Zuwendungsbescheid Auflagen gemacht, die auch nach Erhalt des Geldes erfüllt werden müssen. Hierzu gehört, dass die Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren zwingend eingehalten werden muss. Ebenfalls sind OBELIS-Halbjahresberichte fällig. Sollte sich abzeichnen, dass Sie diese Auflagen nicht (mehr) erfüllen können, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf (blauer Kasten rechts).

Was sind Halbjahresberichte?

Die Halbjahresberichte dienen der Auflagenerfüllung der Online-Berichterstattung und sind jeweils zum 01. Februar und 01. August von Inbetriebnahme bis zum Ende der Mindestbetriebsdauer über die Plattform OBELIS einzureichen. Die Inbetriebnahme der LIS haben Sie bereits für den Verwendungsnachweis bei OBELIS gemeldet.

Ich muss die geförderte LIS kurz- oder langfristig außer Betrieb nehmen.

Sollten Sie sich noch innerhalb der Mindestbetriebsdauer befinden, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf (blauer Kasten rechts).

Ich möchte die geförderte LIS verkaufen.

Eine Auflage des Zuwendungsbescheides ist, dass der Antragsteller auch über die gesamte Mindestbetriebsdauer Eigentümer der LIS sein muss. Ein Verkauf der geförderten LIS stellt daher grundsätzlich einen Auflagenverstoß dar. Sollten sich zwingende Gründe zum Verkauf ergeben, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf (blauer Kasten rechts).

Hinweis zum Datenschutz

Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.

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