Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Schritt 3: Verwendungsnachweis

Bitte beachten Sie, dass Sie die angeforderten Unterlagen in den meisten Fällen elektronisch (z. B. per E-Mail mit Anhängen im PDF-Format) einreichen können.

Sollten Sie uns Unterlagen per Post zusenden, reichen Sie unaufgefordert bitte keine Originalunterlagen ein. Posteingänge in Papierform (auch Originale) werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch vernichtet. Sollten Sie uns also Originalunterlagen einreichen, die Sie noch benötigen, schreiben Sie bitte umgehend eine Mail an das Funktionspostfach ladeinfrastruktur@bav.bund.de mit dem Hinweis auf nicht zu vernichtenden Originale, damit sichergestellt werden kann, dass Ihnen diese zurückgesendet werden können.

Von uns angeforderte Originalunterlagen werden Ihnen selbstverständlich auch ohne diesen zusätzlichen Hinweis zurückgesendet.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Informations-E-Mail zum Verwendungsnachweis, welche Sie spätestens vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes erhalten, teilen wir Ihnen mit, ob Sie die ZMN-1 oder ZMN-2 einzureichen haben.

Nachfolgend sind die für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen zum Herunterladen bereitgestellt.

ZMN-1 (Zahlenmäßiger Nachweis 1)

Gesamtpaket LIS25 Verwendungsnachweis ZMN-1

Ausfüllhilfe zum ZMN-1 Gesamtpaket LIS25 Verwendungsnachweis

Hinweis: Falls Sie mehrere Rechnungen für die Ladesäule und / oder Netzanschluss haben, verwenden Sie bitte zusätzlich die nachfolgenden ZMN1-Vorlagen:

ZMN-1 Ladepunkte

ZMN-1 Netzanschlüsse

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ZMN-2 (Zahlenmäßiger Nachweis 2)

Gesamtpaket LIS25 Verwendungsnachweis ZMN-2

Ausfüllhilfe zum ZMN-2 Gesamtpaket LIS25 Verwendungsnachweis

Gesamtpaket LIS25 Verwendungsnachweis ZMN-2 Vergabe

Ausfüllhilfe zum ZMN-2 Gesamtpaket LIS25 Verwendungsnachweis Vergabe

Einzeldownloads:

(Ohne Vergabe) ZMN-2, ZMN-2 Wirtschaftlichkeit,

(Mit Vergabe) ZMN-2, ZMN-2 Vergabe, ZMN-2 Wirtschaftlichkeit

Zahlungsanforderung: ZMN-2 Zahlungsanforderung

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Für den vollständigen Eingang der Unterlagen müssen zusätzlich folgende Auflagen nachgewiesen werden:

Hinweis: Die Einreichung der Unterlagen darf komplett elektronisch an das Postfach Ladeinfrastruktur-VN@bav.bund.de erfolgen. Alternativ können Sie die Unterlagen auch postalisch zusenden oder auf Anfrage bei uns einen BSCW-Server Ordner für den gesicherten Datenaustausch einrichten lassen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Förderung erhalte?

Zunächst wird Ihr Verwendungsnachweis vollständig geprüft, was u. U. einige Monate in Anspruch nehmen kann. Die Prüfdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der Unterlagen, dem Umfang des Vorhabens und dem Einreichungstermin ab.

Anschließend wird die auszahlbare Zuwendung per Bescheid festgesetzt (Festsetzungsbescheid). Mit Erlass dieses Bescheids wird zugleich veranlasst, dass die festgesetzte Zuwendung in den nächsten Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen wird.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Der Verwendungsnachweis besteht aus verschiedenen Unterlagen, die als Nachweis für die Einhaltung der Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid dienen. Er enthält alle für uns relevanten Informationen, auf deren Grundlage wir auszahlen können.

Wann ist mein Verwendungsnachweis fällig?

Die Einreichung des Verwendungsnachweises ist einen Monat nach Ende Ihres Bewilligungszeitraums fällig. Sie erhalten jedoch rechtzeitig von uns eine Erinnerung mit weitergehenden Informationen. Sollten Sie Ihr Vorhaben bereits vorher beenden, können Sie uns auch kontaktieren.

Was ist der BSCW-Server?

Der BSCW-Server dient dem Austausch von Unterlagen zwischen dem Antragsteller und der BAV. Da die Übermittlung sensibler Daten per E-Mail unsicher sein kann, wird optional auf Wunsch des Antragstellers die Nutzung des BSCW-Server ermöglicht. Hierzu können Sie spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises einen Zugang zum BSCW-Server per E-Mail beantragen. Auf Ihren Vorhabenordner haben lediglich die PrüferInnen der BAV und von Ihnen auserwählte NutzerInnen Zugriff.

Zum BSCW-Server gelangen Sie HIER.

Was ist OBELIS?

OBELIS ist eine Plattform der NOW GmbH zur Registrierung geförderter Ladeeinrichtungen. Während der Mindestbetriebsdauer Ihrer Ladeinfrastruktur müssen die Halbjahresberichte über OBELIS eingereicht werden. Bitte registrieren Sie Ihre Ladeeinrichtungen direkt nach Inbetriebnahme.

Zur Plattform OBELIS gelangen Sie HIER.

Hinweis zum Datenschutz

Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.

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