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Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung
Bitte beachten Sie, dass es zu Überlastungen des Förderportals kommen kann. Bitte speichern Sie beim Ausfüllen des Antrags regelmäßig, um Ihren Fortschritt nicht zu verlieren. Wie das Speichern in easy-Online funktioniert, wird in Anhang 1 unseres Leitfadens zu easy-Online erklärt.
Kontingente für den Ersten Förderaufruf: a) Bedarf pro Postleitzahl b) Kontingente pro Kontingentgebiet
Die Antragstellung für den ersten Förderaufruf ist beendet (1. Förderaufruf).
Die Antragstellung für den zweiten Förderaufruf ist beendet. (2. Förderaufruf).
Grundlage ist die Förderrichtlinie "Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"
Leitfaden zur Antragstellung in easy-Online
Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und Modernisierung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in Anhang 1 des jeweiligen Förderaufrufs.
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Das richtet sich nach verschiedenen Kriterien.
Kriterium 1: Rechtsfähigkeit
Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein. Das trifft auf natürliche und juristische Personen zu. Nicht rechtsfähig sind insbesondere Eigenbetriebe und Regiebetriebe - häufiges Beispiel: Stadtwerke, die innerhalb einer Gemeinde als Eigenbetrieb geführt werden.
Kriterium 2: Kein Ausschluss der Antragsberechtigung
Ausgeschlossen sind:
Die Beantragung einer Kombination von Netzanschluss und Pufferspeicher kann als Mittelspannungsanschluss erfolgen, auch dann, wenn auf Grund des Pufferspeichers ein Anschluss an das Niederspannungsnetz erfolgt. Bedingung dafür ist, dass die durch die Kombination Pufferspeicher und Netzanschluss zur Verfügung gestellte und notwendige Leistung zur Versorgung der Ladeinfrastruktur ohne den Pufferspeicher nur durch einen Mittelspannungsanschluss realisiert werden könnte. Ein Nachweis hierüber ist durch den Antragsteller beizubringen.
Förderquote
max. Förderbetrag
Die o.g. Förderquoten und Maximalbeträge beziehen sich auf eine durchgängige Zugänglichkeit von 24 Stunden an 7 Tagen der Woche ("24/7"). Bei eingeschränkter öffentlicher Zugänglichkeit von mindestens 12 Stunden werktags (montags bis samstags; "12/6") reduzieren sich Förderquoten und maximale Förderbeträge jeweils um die Hälfte.
Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Ihr bereits gestellter Antrag gilt erst als vollständig, wenn das aus easy-Online erzeugte Dokument vom Bevollmächtigten unterschrieben nebst folgenden Erklärungen im Original postalisch bei uns eingegangen ist. Die Frist für die postalische Einreichung der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Förderaufruf. Im Einzelnen sind das folgende Dokumente:
In welchem Bedarfsbereich Sie sich befinden und wie hoch die Kontingente pro Postleitzahlengebiet sind, können Sie den folgenden Tabellen entnehmen: Zuweisung Postleitzahlen Ausweisung Kontingente
Weitere Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie und den dazugehörigen Aufrufen.
Bitte achten Sie darauf, dass der Antragsteller auch antragsberechtigt ist.
Besonders da es sich bei den Angaben bei Antragstellung um subventionserhebliche Tatsachen handelt, muss der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Stellen Sie bei verschiedenen Zugänglichkeiten Ihrer Ladepunkte (24/7 oder 12/6) bitte gesonderte Anträge. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an unsere Hotline oder senden Sie uns eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie im blauen Kasten auf der rechten Seite.
Die Phasen Ihres Vorhabens lassen sich grob einteilen in Antragstellung, Vorhabenumsetzung, Verwendungsnachweis und Berichtswesen.
Erst nach Ende der Antragseinreichungsfrist wird ein Ranking (siehe Anhang 3 des jeweiligen Förderaufrufs) aller eingegangenen Anträge gebildet. Die Anträge werden dann in Rankingreihenfolge abgearbeitet. Sollten sich bei der Bearbeitung noch Fragen ergeben, wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in in Kontakt mit der im Antrag genannten Projektleitung treten.
Nach Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Sie haben ein Jahr Zeit das Vorhaben umzusetzen (Verlängerung auf Antrag mit Begründung möglich). Sollten sich während der Vorhabenumsetzung Änderungen zum Bewilligungsbescheid ergeben, sind diese unverzüglich der BAV mitzuteilen.
Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wir werden Sie kurz vor Fälligkeit noch einmal an Ihren Verwendungsnachweis per E-Mail erinnern und Ihnen alle weiteren Schritte erläutern. Erst nach Abschluss der vollständigen Prüfung Ihres Verwendungsnachweises erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid und wir überweisen die Zuwendungssumme auf Ihr Konto. Innerhalb der sechsjährigen Mindestbetriebsdauer müssen dann Halbjahresberichte an die NOW GmbH über das OBELIS-Portal übermittelt werden.
Hier eine Zusammenfassung der einzuhaltenden Auflagen und Vorgaben für die LIS. Detaillierte Informationen finden Sie unter Nr. 6 der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P bzw. ANBest-Gk).
Das Ranking für Neuerrichtungen wird pro Kontingentregion erstellt. Eine Kontingentregion besteht aus mehreren Postleitzahlengebieten. Eine Übersicht der Kontingentregionen und der zugehörigen Kontingente finden Sie Hier: Zuweisung Postleitzahl Ausweisung Kontingente
Das Ranking für Modernisierungen gilt deutschlandweit.
Grundlage für die Rankingplatzierung ist die beantragte Höhe der Förderung. Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung (nach max. Förderquote und max. Förderbetrag aus 5.1 und 5.2) am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking als Anträge, bei denen die volle Höhe der maximal möglichen Förderung gar nicht oder weniger unterschritten wird. Ladepunkte, deren Standort einem hohen Bedarf zugeordnet werden, werden dabei bevorzugt behandelt. Die Anträge werden ausgehend von dem höchsten relativen Förderverzicht bearbeitet.
Rechenbeispiel:
Ein Antragsteller beantragt eine Förderung für einen Niederspannungsanschluss mit Ausgaben in Höhe von 20.000 Euro, einen Normalladepunkt (NLP) mit Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro und einen DC-Schnellladepunkt der Kategorie SLP1 mit Ausgaben in Höhe von 8.000 Euro. Daraus ergibt sich durch die Deckelung über die maximale Förderhöhe (siehe Tabelle unter Kapitel 5.1 und 5.2) eine maximal mögliche Förderung in Höhe von 10.000 € für den Netzanschluss, 1.200 € für den NLP und 4.800 € für den SLP1, insgesamt also 16.000 Euro. Bei Inanspruchnahme des maximalen Förderbetrags müsste der Antragsteller selbst damit noch Eigenmittel in Höhe von 14.000 Euro aufbringen. Der Antragsteller kann sich nun entscheiden, ob er selbst höhere Eigenmittel aufzubringen und damit den maximalen Förderbetrag reduzieren möchte. In diesem Fall könnte er beispielsweise freiwillig Eigenmittel in Höhe von 17.500 Euro aufbringen, so dass lediglich eine Förderung von 12.500 Euro benötigt und beantragt wird. Das entspricht 78,13% der maximal möglichen Förderung. Die beiden Ladepunkte gehen dann jeweils mit dem Wert 78,13 ins Ranking. Der Antragsteller hat damit gegenüber demjenigen, der den maximalen Förderbetrag beantragt hat, einen Rankingvorteil.
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Referat III.3 / LIS Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-555 Fax: 04941/602-81790 E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
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