Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Ladeinfrastruktur vor Ort (2021)

  • Antragstellung beendet
  • Förderung für natürliche Personen, KMU und Gebietskörperschaften
  • Förderung von bis zu 80 % der Ausgaben
  • Maximale Ladeleistung von 50 kW pro LP

Die eingereichten Verwendungsnachweise werden nach Reihenfolge des (vollständigen) Eingangs bearbeitet. Wir bitten darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Die Frist zur Antragstellung ist am 31.12.2021 abgelaufen.

Das Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort ermöglichte eine Antragstellung vom 12. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Gefördert wurde öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 % Förderung. Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie vom 24. März 2021 mit Änderung vom 17. Januar 2022 und Änderung vom 24.08.2023. Sollten Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und Ihr Projekt abgeschlossen haben, wenden Sie sich zum Zwecke des Mittelabrufs bitte an die E-Mail Adresse im blauen Kasten "Kontakt". Weitere Hilfestellungen zum Mittelabruf erhalten Sie in Schritt 3: Verwendungsnachweis.

Schritt 1: Antragstellung

Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung

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Tastatur

Schritt 2: Errichtung der LIS

Hier finden Sie die Informationen zur Umsetzung Ihres Vorhabens

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Ladesäule für Elektrofahrzeuge

Schritt 3: Verwendungsnachweis

Bitte beachten Sie, dass Sie die angeforderten Unterlagen in den meisten Fällen elektronisch (z. B. per E-Mail mit Anhängen im PDF-Format) einreichen können.

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Buchhaltung mit Taschenrechner und Lupe

Schritt 4: Berichterstattung

Hier finden Sie Informationen über die mit der Förderung verbundene Berichterstattung nach Fertigstellung der LIS

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Formulare

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