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Die eingereichten Verwendungsnachweise werden nach Reihenfolge des (vollständigen) Eingangs bearbeitet. Wir bitten darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Frist zur Antragstellung ist am 31.12.2021 abgelaufen.
Das Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort ermöglichte eine Antragstellung vom 12. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Gefördert wurde öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 % Förderung. Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie vom 24. März 2021 mit Änderung vom 17. Januar 2022. Sollten Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und Ihr Projekt abgeschlossen haben, wenden Sie sich zum Zwecke des Mittelabrufs bitte an die E-Mail Adresse im blauen Kasten "Kontakt". Weitere Hilfestellungen zum Mittelabruf erhalten Sie in Schritt 3: Verwendungsnachweis.
Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung
Mehr: Schritt 1: Antragstellung …
Hier finden Sie die Informationen zur Umsetzung Ihres Vorhabens
Mehr: Schritt 2: Errichtung der LIS …
Vollständiger Abruf der Zuwendung
Mehr: Schritt 3: Verwendungsnachweis …
Hier finden Sie Informationen über die mit der Förderung verbundene Berichterstattung nach Fertigstellung der LIS
Mehr: Schritt 4: Berichterstattung …
Vorlagen Richtlinie und Merkblatt Direktlinks Rechtsgrundlagen
Referat III.3 / LIS Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-555 Fax: 04941/602-81790 E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
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