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Hier finden Sie Informationen über die mit der Förderung verbundene Berichterstattung nach Fertigstellung der LIS
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen.
Auch wenn Sie die Zuwendungssumme bereits erhalten haben, wurden Ihnen im Zuwendungsbescheid Auflagen mitgeteilt, die auch nach Erhalt der Zuwendung erfüllt werden müssen. Hierzu gehört, dass die Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren zwingend eingehalten werden muss. Ebenfalls sind OBELIS-Halbjahresberichte fällig. Sollte sich abzeichnen, dass Sie diese Auflagen nicht (mehr) erfüllen können, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf (blauer Kasten rechts).
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Die Halbjahresberichte dienen der Auflagenerfüllung der Online-Berichterstattung und sind jeweils zum 01. Februar und 01. August von Inbetriebnahme bis zum Ende der Mindestbetriebsdauer über die Plattform OBELIS einzureichen. Die Inbetriebnahme der LIS haben Sie bereits für den Verwendungsnachweis bei OBELIS gemeldet.
Sollten Sie sich noch innerhalb der Mindestbetriebsdauer befinden, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf (blauer Kasten rechts).
Eine Auflage des Zuwendungsbescheides ist, dass der Antragsteller auch über die gesamte Mindestbetriebsdauer Eigentümer der LIS sein muss. Ein Verkauf der geförderten LIS stellt daher grundsätzlich einen Auflagenverstoß dar. Sollten sich zwingende Gründe zum Verkauf ergeben, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf (blauer Kasten rechts).
Vorlagen Richtlinie und Merkblatt Direktlinks Rechtsgrundlagen
Referat III.3 / LIS Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-555 Fax: 04941/602-81790 E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
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