Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Schritt 1: Antragstellung

Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung

Die Frist für die elektronische Antragstellung ist am 31.12.2021 abgelaufen.

Grundlage ist die Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort"

Am 15.04.2021 fand ein Online-Seminar zur Antragstellung statt. Die Präsentationen finden Sie unter folgendem Link: zum NOW/BAV Online-Seminar

Was wird gefördert?

Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie im Merkblatt.

Wer darf einen Antrag stellen?

Das richtet sich nach verschiedenen Kriterien.

Kriterium 1: Rechtsfähigkeit

Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein. Das trifft auf natürliche und juristische Personen zu. Nicht rechtsfähig sind insbesondere Eigenbetrieben und Regiebetriebe - häufiges Beispiel: Stadtwerke, die innerhalb einer Gemeinde als Eigenbetrieb geführt werden.

Kriterium 2: Kein Ausschluss der Antragsberechtigung

Ausgeschlossen sind:

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR);
  • Unternehmen, die in der Fischerei oder Aquakultur tätig sind;
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvermeidbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind;
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Kriterium 3: Größe und Verbindungen des Unternehmens

Natürliche Personen und Gebietskörperschaften sind uneingeschränkt antragsberechtigt. Für alle anderen Antragsteller gilt, dass sie unter die KMU-Definition der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABL. EG L 124/36) fallen müssen. Darin werden Unternehmen anhand verschiedener Kriterien der Größe nach unterschieden. Als Hilfestellung steht ein offizieller Benutzerleitfaden der EU-Kommission zur Verfügung.

Bei einer Mehrzahl von Unternehmen, die als "ein einziges Unternehmen" (Nr. 1.3 Buchstabe k) der Förderrichtlinie) anzusehen sind, ist lediglich das beherrschende Unternehmen antragsberechtigt. Auch hierfür kann auf den KMU-Benutzerleitfaden zurückgegriffen werden, da die Definition "ein einziges Unternehmen" identisch ist mit der Definition des "verbundenen Unternehmens" aus der KMU-Empfehlung.

Beispiel: Stadtwerke A GmbH möchte LIS aufbauen und sich um eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie bemühen. Eine GmbH ist rechtsfähig, Kriterium 1 also erfüllt. Ausschlussgründe im Sinne des Kriteriums 2 liegen auch nicht vor. An der Stadtwerke A GmbH ist jedoch zu 100 % die Gemeinde A beteiligt. Gemeinde A ist also das beherrschende Unternehmen und damit antragsberechtigt - nicht die Stadtwerke A GmbH.

Wie viel Förderung kann ich bekommen?

Netzanschluss pro Standort:

Art des NetzanschlussesFörderquotemaximale Förderung pro NA
Niederspannung80 %10.000,00 €
Mittelspannung80 %100.000,00 €
Netzanschluss + Pufferspeicherwie dazugehöriger NA

Pro Ladepunkt:

Förderkategorie

Förderquote

max. Förderbetrag

Normalladepunkte (AC und DC 11 kW bis 22 kW)80 %4.000,00 €
Schnellladepunkte (DC bis einschließlich 50 kW)80 %16.000,00 €

Die o.g. Förderquoten und Maximalbeträge beziehen sich auf eine durgängige öffentliche Zugänglichkeit von 24 Stunden an 7 Tagen der Woche ("24/7"). Bei eingeschränkter öffentlicher Zugänglichkeit von mindestens 12 Stunden werktags (montags bis samstags; "12/6") reduzieren sich Förderquote und maximale Förderung um die Hälfte.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die LIS soll auf einer Stellfläche in Deutschland errichtet werden.
  • Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (bspw. kein Vertragsschluss).
  • Die angestrebte LIS soll mindestens 12/6 öffentlich zugänglich sein.
  • Eine Inbetriebnahme der LIS bis zum 31.12.2022 erscheint realistisch.

Weitere Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie.

Wie stelle ich einen Antrag?

Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Förderportal des Bundes easy-Online möglich. Eine detaillierte Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier. Ihr Antrag gilt jedoch erst als vollständig, wenn das aus easy-Online erzeugte Dokument vom Bevollmächtigten unterschrieben nebst folgenden Erklärungen im Original postalisch bei uns eingegangen ist. Hier gilt eine Frist von 14 Tagen (Eingang BAV) ab Einreichung der Endfassung in easy-Online. Im Einzelnen sind das folgende Dokumente:

Hier gelangen Sie zur Hilfestellung zur Antragstellung in easy-Online.

Sollten alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von uns zeitnah eine Bestätigungsmail.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Bitte achten Sie darauf, dass der Antragsteller auch antragsberechtigt ist.

Besonders da es sich bei den Angaben bei Antragstellung um subventionserhebliche Tatsachen handelt, muss der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Stellen Sie bei verschiedenen Zugänglichkeiten Ihrer Ladepunkte (24/7 oder 12/6) bitte gesonderte Anträge. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an unsere Hotline oder senden Sie uns eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie im blauen Kasten auf der rechten Seite.

Wie ist der weitere Ablauf?

Die Phasen Ihres Vorhabens lassen sich grob einteilen in Antragstellung, Vorhabenumsetzung, Verwendungsnachweis und Berichtswesen.

Nach Antragstellung erhalten Sie eine zeitnahe Bestätigung über den vollständigen Eingang Ihrer Unterlagen. Erst nach Eingang Ihres vollständigen postalischen Antrags, inklusive aller Unterlagen, wird die BAV Ihren Antrag bearbeiten. Die Reihenfolge der Abarbeitung der eingegangenen Anträge richtet sich dann nach dem Datum des postalischen Eingangs. Sollten sich in der Bearbeitung noch Unklarheiten ergeben, wird Ihr Sachbearbeiter in Kontakt mit der im Antrag genannten Projektleitung treten.

Nach Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Ihr Vorhaben muss spätestens bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die LIS bis zu diesem Zeitpunkt in Betrieb sein muss. Ausgaben für Arbeiten, die nach diesem Zeitpunkt ausgeführt werden, sind nicht förderfähig. Sollten sich während der Vorhabenumsetzung Änderungen zum Bewilligungsbescheid ergeben, sind diese unverzüglich der BAV mitzuteilen.

Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wir werden Sie kurz vor Fälligkeit noch einmal an Ihren Verwendungsnachweis per E-Mail erinnern und Ihnen alle weiteren Schritte erläutern. Erst nach Abschluss der vollständigen Prüfung Ihres Verwendungsnachweises erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid und wir überweisen die Zuwendungssumme auf Ihr Konto. Innerhalb der sechsjährigen Mindestbetriebsdauer müssen dann Halbjahresberichte an die NOW GmbH über das OBELIS-Portal übermittelt werden.

Was ist ein KMU?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen werden in der EU-Empfehlung 2003/361 (Amtsblatt der Europäischen Union L 124/36) wie folgt definiert:

Unternehmensgröße

Zahl der BeschäftigtenUmsatz € / JahrBilanzsumme € / Jahr
kleinstbis 9undbis 2 Millionenoderbis 2 Millionen
kleinbis 49undbis 10 Millionenoderbis 10 Millionen
mittelbis 249undbis 50 Millionenoderbis 43 Millionen
(KMU) zusammenunter 250undbis zu 50 Millionenoderbis zu 43 Millionen

Welche Auflagen müssen von der geförderten LIS erfüllt werden?

Hier eine Zusammenfassung der einzuhaltenden Auflagen und Vorgaben für die LIS. Detaillierte Informationen finden Sie unter Nr. 6 der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P bzw. ANBest-Gk).

  • Die technischen Mindestanforderungen richten sich nach der Ladesäulenverordnung.
  • Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung des Mess- und Eichrechts sowie der Preisangabenverordnung hingewiesen.
  • Die LIS muss vertragsbasiertes Laden ermöglichen.
  • Mittels Roaming ist sicherzustellen, dass alle Kunden (auch anderer Fahrstromanbieter) den Ladestandort auffinden, den dynamischen Belegstatus einsehen, Ladevorgänge starten und bezahlen können.
  • Die LIS muss an ein IT-Backend (Onlineanbindung) angebunden und remotefähig sein.
  • Das Ad-hoc-Laden, also Laden ohne Authentifizierung, muss möglich sein entweder durch kostenlose Stromabgabe, Bargeldzahlung, Kartenzahlung oder Kontaktlose Zahlung in der Nähe des Ladepunkts.
  • Die Menüführung muss in den Sprachen Deutsch und Englisch verfügbar sein.
  • Die Preise für das Ad-hoc-Laden müssen an der LIS einsehbar sein. Eine Ausweisung der Preise nur per Smartphone-App ist nicht ausreichend.
  • Die LIS muss mindestens 6 Jahre betrieben werden.
  • Die LIS muss mit Grünstrom betrieben werden.
  • Die LIS muss mindestens werktags für 12 Stunden (12/6) öffentlich zugänglich sein, um förderfähig zu sein. Ist die LIS nicht täglich für 24 Stunden (24/7) öffentlich zugänglich, reduzieren sich die maximalen Förderbeträge unter Nr. 5.2 und 5.3 der Förderrichtlinie jeweils um die Hälfte.
  • Die Parkfläche muss weiß umrandet werden und im Zentrum der Fläche muss die weiße Darstellung eines Elektrofahrzeugs gemäß § 39 Abs. 10 StVO abgebildet sein.
  • Das Logo des Fördermittelgebers muss gut sichtbar auf der LIS angebracht werden.
  • Während der sechsjährigen Betriebslaufzeit müssen halbjährlich Berichte über die Plattform OBELIS eingereicht werden.

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