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Hier finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung
Die Frist für die elektronische Antragstellung ist am 31.12.2021 abgelaufen.
Grundlage ist die Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort"
Am 15.04.2021 fand ein Online-Seminar zur Antragstellung statt. Die Präsentationen finden Sie unter folgendem Link: zum NOW/BAV Online-Seminar
Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie im Merkblatt.
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Das richtet sich nach verschiedenen Kriterien.
Kriterium 1: Rechtsfähigkeit
Der Antragsteller muss rechtsfähig und damit rechtlich eigenständig sein. Das trifft auf natürliche und juristische Personen zu. Nicht rechtsfähig sind insbesondere Eigenbetrieben und Regiebetriebe - häufiges Beispiel: Stadtwerke, die innerhalb einer Gemeinde als Eigenbetrieb geführt werden.
Kriterium 2: Kein Ausschluss der Antragsberechtigung
Ausgeschlossen sind:
Kriterium 3: Größe und Verbindungen des Unternehmens
Natürliche Personen und Gebietskörperschaften sind uneingeschränkt antragsberechtigt. Für alle anderen Antragsteller gilt, dass sie unter die KMU-Definition der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABL. EG L 124/36) fallen müssen. Darin werden Unternehmen anhand verschiedener Kriterien der Größe nach unterschieden. Als Hilfestellung steht ein offizieller Benutzerleitfaden der EU-Kommission zur Verfügung.
Bei einer Mehrzahl von Unternehmen, die als "ein einziges Unternehmen" (Nr. 1.3 Buchstabe k) der Förderrichtlinie) anzusehen sind, ist lediglich das beherrschende Unternehmen antragsberechtigt. Auch hierfür kann auf den KMU-Benutzerleitfaden zurückgegriffen werden, da die Definition "ein einziges Unternehmen" identisch ist mit der Definition des "verbundenen Unternehmens" aus der KMU-Empfehlung.
Beispiel: Stadtwerke A GmbH möchte LIS aufbauen und sich um eine Förderung nach dieser Förderrichtlinie bemühen. Eine GmbH ist rechtsfähig, Kriterium 1 also erfüllt. Ausschlussgründe im Sinne des Kriteriums 2 liegen auch nicht vor. An der Stadtwerke A GmbH ist jedoch zu 100 % die Gemeinde A beteiligt. Gemeinde A ist also das beherrschende Unternehmen und damit antragsberechtigt - nicht die Stadtwerke A GmbH.
Förderquote
max. Förderbetrag
Die o.g. Förderquoten und Maximalbeträge beziehen sich auf eine durgängige öffentliche Zugänglichkeit von 24 Stunden an 7 Tagen der Woche ("24/7"). Bei eingeschränkter öffentlicher Zugänglichkeit von mindestens 12 Stunden werktags (montags bis samstags; "12/6") reduzieren sich Förderquote und maximale Förderung um die Hälfte.
Weitere Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie.
Eine Antragstellung ist ausschließlich über das Förderportal des Bundes easy-Online möglich. Eine detaillierte Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier. Ihr Antrag gilt jedoch erst als vollständig, wenn das aus easy-Online erzeugte Dokument vom Bevollmächtigten unterschrieben nebst folgenden Erklärungen im Original postalisch bei uns eingegangen ist. Hier gilt eine Frist von 14 Tagen (Eingang BAV) ab Einreichung der Endfassung in easy-Online. Im Einzelnen sind das folgende Dokumente:
Hier gelangen Sie zur Hilfestellung zur Antragstellung in easy-Online.
Sollten alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von uns zeitnah eine Bestätigungsmail.
Bitte achten Sie darauf, dass der Antragsteller auch antragsberechtigt ist.
Besonders da es sich bei den Angaben bei Antragstellung um subventionserhebliche Tatsachen handelt, muss der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Stellen Sie bei verschiedenen Zugänglichkeiten Ihrer Ladepunkte (24/7 oder 12/6) bitte gesonderte Anträge. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an unsere Hotline oder senden Sie uns eine E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie im blauen Kasten auf der rechten Seite.
Die Phasen Ihres Vorhabens lassen sich grob einteilen in Antragstellung, Vorhabenumsetzung, Verwendungsnachweis und Berichtswesen.
Nach Antragstellung erhalten Sie eine zeitnahe Bestätigung über den vollständigen Eingang Ihrer Unterlagen. Erst nach Eingang Ihres vollständigen postalischen Antrags, inklusive aller Unterlagen, wird die BAV Ihren Antrag bearbeiten. Die Reihenfolge der Abarbeitung der eingegangenen Anträge richtet sich dann nach dem Datum des postalischen Eingangs. Sollten sich in der Bearbeitung noch Unklarheiten ergeben, wird Ihr Sachbearbeiter in Kontakt mit der im Antrag genannten Projektleitung treten.
Nach Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Ihr Vorhaben muss spätestens bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die LIS bis zu diesem Zeitpunkt in Betrieb sein muss. Ausgaben für Arbeiten, die nach diesem Zeitpunkt ausgeführt werden, sind nicht förderfähig. Sollten sich während der Vorhabenumsetzung Änderungen zum Bewilligungsbescheid ergeben, sind diese unverzüglich der BAV mitzuteilen.
Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wir werden Sie kurz vor Fälligkeit noch einmal an Ihren Verwendungsnachweis per E-Mail erinnern und Ihnen alle weiteren Schritte erläutern. Erst nach Abschluss der vollständigen Prüfung Ihres Verwendungsnachweises erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid und wir überweisen die Zuwendungssumme auf Ihr Konto. Innerhalb der sechsjährigen Mindestbetriebsdauer müssen dann Halbjahresberichte an die NOW GmbH über das OBELIS-Portal übermittelt werden.
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen werden in der EU-Empfehlung 2003/361 (Amtsblatt der Europäischen Union L 124/36) wie folgt definiert:
Unternehmensgröße
Hier eine Zusammenfassung der einzuhaltenden Auflagen und Vorgaben für die LIS. Detaillierte Informationen finden Sie unter Nr. 6 der Förderrichtlinie und den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P bzw. ANBest-Gk).
Vorlagen Richtlinie und Merkblatt Direktlinks Rechtsgrundlagen
Referat III.3 / LIS Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-555 Fax: 04941/602-81790 E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de
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