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Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen im Rahmen des ersten Aufrufes vom 14. September 2022 der neuen Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ vom 02. September 2022 (BAnz AT 09.09.2022 B3) endete am 21.10.2022.
Die Digitalisierung des Mobilitätssektors läuft in Deutschland auf allen Ebenen mit hoher Geschwindigkeit. Automatisierung und Vernetzung werden den Verkehr sicherer, umweltfreundlicher und effizienter machen. Der Einsatz autonomer (fahrerloser) und vernetzter Verkehrsmittel insbesondere im öffentlichen Verkehr wird daher ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Mobilität sein.
Mit dem Förderaufruf sollen anwendungsorientierte Vorhaben im Bereich des autonomen Fahrens im Straßenverkehr einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Insbesondere digitale Mobilitätsdienste und innovative Mobilitätslösungen sollen eine wesentliche Rolle einnehmen. Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit und einer effizienten Mobilität leisten sowie die gesellschaftliche Teilhabe und Akzeptanz des autonomen und vernetzten Fahrens erhöhen.
Für das anschließende Antragsverfahren sind u.a. die o.g. Richtlinie und der o.g. Aufruf einsehbar. Zudem finden Sie nähere Informationen zum Skizzen- und Antragsverfahren.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf der Seite des BMDV.
Eine Übersicht zu den bisher bewilligten Vorhaben finden Sie hier. Grundlage für die Förderung dieser Projekte bildete die thematisch ähnliche Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung“ vom 25. Februar 2019 (BAnz AT 28.02.2019 B3), welche mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ihre Geltungsdauer verlor.
Das Förderverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt. Dem Antragsverfahren ist das Skizzenverfahren vorgeschaltet.
Mehr: Förderverfahren …
Vorlagen und Hilfestellungen Förderrichtlinie und -aufruf FAQ
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-778 E-Mail: ki-avf@bav.bund.de
Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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