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Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zum Förderverfahren. Bevor Sie eine Skizze einreichen, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich unbedingt mit der Förderrichtlinie und dem Förderaufruf vertraut zu machen.
Das Förderverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt. Dem Antragsverfahren ist das Skizzenverfahren vorgeschaltet.
Stufe 1 – Das Skizzenverfahren
Zu einer vollständig eingereichten Skizze gehören folgende Dokumente:
Die Projektskizze. Bitte nutzen Sie bei der Erstellung der Projektskizze die Gliederungsvorlage. Die Projektskizze ist ebenfalls über easy-online einzureichen bzw. als Anhang hochzuladen.
Wichtig: Bitte senden Sie mit den oben genannten Unterlagen ebenfalls die Erklärung zum Datenschutz.
Die Projektskizzen sind bis zum 21. Oktober 2022 (23:59 Uhr) elektronisch bei der BAV über easy-Online einzureichen (Achtung: Ausschlussfrist). Projektskizze und Projektblatt müssen darüber hinaus rechtsverbindlich unterschrieben im Original bis zum 28. Oktober 2022 bei der BAV (Anschrift siehe Nr. 5 im Aufruf) eingehen, sofern nicht eine qualifizierte elektronische Signatur eines anerkannten Diensteanbieters (siehe auch "Trusted List Browser") der EU-Kommission genutzt wird. Bitte senden Sie ebenfalls mit den Unterlagen die rechtsverbindlich unterschriebene / signierte Erklärung zum Datenschutz.
Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die vollständig und fristgerecht vorliegen. Zur Fristwahrung genügt in dieser Verfahrensstufe der elektronische Eingang der vollständigen Projektskizze über easy-Online.
Folgender Link führt Sie zum easy-Online Nutzerhandbuch: easy-Online Handbuch
Sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe hierzu Förderrichtlinie und Aufruf), erfolgt eine Bewertung des Vorhabens anhand der in der Richtlinie genannten Kriterien. Vorhaben, die sich anhand dieser Kriterien im Verfahren gegenüber den Mitbewerbern durchsetzen, können in die zweite Stufe des Verfahrens übergehen.
Stufe 2 – Das Antragsverfahren
Die erfolgreichen Bewerber des Skizzenverfahrens werden nach dessen Abschluss zur Antragstellung aufgefordert. Hierzu erhält jeder in der Skizze aufgeführte Projektpartner jeweils ein antragstellerspezifisches Aufforderungsschreiben, welches nähere Informationen zur Antragstellung enthält.
Vorlagen und Hilfestellungen Förderrichtlinie und -aufruf FAQ
BAV Schloßplatz 9 26603 Aurich Tel.: 04941/602-778 E-Mail: ki-avf@bav.bund.de
Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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