Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Änderungen und Informationen.

Erhöhung der Tabellenentgelte und Bundesbesoldung im März 2024

Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten erhöhen sich im März 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend noch einmal linear um 5,5 Prozent. Das Entgelt steigt mindestens um 340 Euro. Tarifliche Zulagen werden um 11,5 Prozent und Zulagen gemäß LohnzuschlagsTV und TaucherTV um 12 Prozent erhöht.

Auch die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund werden zum 1. März 2024 angehoben. Die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen erhöhen sich um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear. Der Familienzuschlag − mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 − sowie die Amtszulagen erhöhen sich um jeweils 11,3 Prozent. Auch Anwärtergrundbeträge werden je nach Laufbahn um 14,2 Prozent (einfacher Dienst), um 12,7 Prozent (mittlerer Dienst), um 11,99 Prozent (gehobener Dienst) und um 9,91 Prozent (Höherer Dienst) angehoben.

Mit Ablauf Februar 2024 enden für alle Beschäftigten die Zahlungen zum Inflationsausgleich.

Inflationsausgleichsprämie

Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Sonderzahlungen (Inflationsausgleich 2023) in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Fall war. Aufgrund von erforderlichen Softwareanpassungen erfolgt die Auszahlung voraussichtlich im Abrechnungsmonat November 2023.

Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.07.2023

Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.07.2023 1,7 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 84,79 Euro.

Anpassung der Höhe der Versorgungsbezüge zum 01.04.2021 und 01.04.2022

Aufgrund des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG) werden die werden die Versorgungsbezüge ab 01.04.2021 um 1,2 Prozent und ab 01.04.2022 um 1,8 Prozent erhöht. Die aktuellen Besoldungstabellen sind dem Gesetzestext angefügt.

Anpassung der Höhe der Versorgungsbezüge zum 01.03.2018, 01.04.2019 und 01.03.2020

Aufgrund des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG) werden die werden die Versorgungsbezüge ab 01.03.2018 um 2,99 Prozent, ab 01.04.2019 um 3,09 Prozent und ab 01.03.2020 um 1,06 Prozent erhöht. Die aktuellen Besoldungstabellen sind dem Gesetzestext angefügt.

Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.01.2019

Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2019 1,525 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 69,20 Euro.

Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.01.2018

Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2018 1,275 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 56,42 Euro.

Anpassung der Höhe der Versorgungsbezüge zum 01.03.2016 und 01.02.2017

Aufgrund des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG) werden die werden die Versorgungsbezüge ab 01.03.2016 um 2,2 Prozent und ab 01.02.2017 um 2,35 Prozent erhöht. Die aktuellen Besoldungstabellen sind dem Gesetzestext angefügt.

Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.01.2017

Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2017 1,275 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 55,46 Euro.

Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.01.2016

Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.01.2016 1,175 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 49,79 Euro.

Vereinheitlichung des Familienzuschlags der Stufe 1 ab 01.01.2016

Durch das Siebte Besoldungsänderungsgesetz ist ab dem 01.01.2016 der Familienzuschlag der Stufe 1 (sog. Ehegattenbestandteil) auch für die Besoldungsgruppen A2 – A8 auf den derzeit ab der Besoldungsgruppe A9 geltenden Betrag von 133,04 Euro angeglichen worden. Dieser Betrag wird nun als Bestandteil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge auch bei der Berechnung des Ruhegehaltes und der Mindestversorgung berücksichtigt werden.

Anpassung der Höhe der Versorgungsbezüge zum 01.03.2014 und zum 01.03.2015

Aufgrund des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG) werden die Versorgungsbezüge ab 01.03.2014 um 2,8 Prozent und ab 01.03.2015 um 2,2 Prozent erhöht. Die aktuellen Besoldungstabellen sind dem Gesetzestext angefügt.

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