Springe direkt zu:
Suchtext
Sie sind hier:
Die BAV steht Ihnen rund um das Thema Versorgungsbezüge als kompetente Partnerin zur Seite!
Quelle: iStock.com
Zur Betreuung in versorgungsrechtlichen Angelegenheiten durch die BAV nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) zählen insbesondere:
Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge, wie z.B. der Steuern und etwaiger Sozialversicherungsbeiträge, sowie die Auszahlung der Versorgungsbezüge erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn.
Neben den Versorgungsbezügen kann Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt werden. Zuständig für die Festsetzung von Kindergeld bleibt auch nach Eintritt des Versorgungsfalles die Familienkasse beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg oder die bisherige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere allgemeine Hinweise zu Zuständigkeiten und zur Zahlung der Versorgungsbezüge können Sie dem Merkblatt für Versorgungsberechtigte entnehmen.
Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.
OK