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Die BAV steht Ihren Kundinnen und Kunden rund um das Thema Versorgungsbezüge als kompetente Partnerin zur Seite
Quelle: iStock.com
Zur Betreuung in versorgungsrechtlichen Angelegenheiten durch die BAV nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) zählen insbesondere:
Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge, wie z.B. der Steuern und etwaiger Sozialversicherungsbeiträge sowie die Auszahlung der Versorgungsbezüge erfolgt durch den Bezügeservice der BAV.
Für die Gewährung von Kindergeld nach dem EStG richten Sie sich bitte - soweit für Sie nicht eine Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig ist - an die Familienkasse- Zentraler Kindergeldservice in Magdeburg.
Weitere allgemeine Hinweise zu Zuständigkeiten und zur Zahlung der Versorgungsbezüge können Sie dem Merkblatt für Versorgungsberechtigte entnehmen.
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