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Die BAV steht Ihren Kundinnen und Kunden rund um das Thema Versorgungsbezüge als kompetente Partnerin zur Seite
Quelle: iStock.com
Zur Betreuung in versorgungsrechtlichen Angelegenheiten durch die BAV nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) zählen insbesondere:
Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge, wie z.B. der Steuern und etwaiger Sozialversicherungsbeiträge sowie die Auszahlung der Versorgungsbezüge erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn.
Für die Gewährung von Kindergeld nach dem EStG ist die Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt oder die bisherige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Weitere allgemeine Hinweise zu Zuständigkeiten und zur Zahlung der Versorgungsbezüge können Sie dem Merkblatt für Versorgungsberechtigte entnehmen.
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