Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Unsere Leistungen

Die BAV steht Ihren Kundinnen und Kunden rund um das Thema Versorgungsbezüge als kompetente Partnerin zur Seite

Unsere Leistungen für Sie Quelle: iStock.com

Zur Betreuung in versorgungsrechtlichen Angelegenheiten durch die BAV nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) zählen insbesondere:

  • Festsetzung und Regelung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamte/innen und Hinterbliebene
  • Entscheidungen nach § 49 Abs.2 S.2 BeamtVG über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Sinne von §§ 10 bis 12 BeamtVG als ruhegehaltfähige Dienstzeiten vor Eintritt des Versorgungsfalles sowie Erteilung von Auskünften über Versorgungsansprüche nach § 49 Abs. 10 BeamtVG
  • Erteilung von Auskünften über ehezeitliche Versorgungsanwartschaften nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) an die Familiengerichte zur Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleiches
  • Gewährung von Leistungen für Ausgleichsberechtigte nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
  • Beratung und Auskunftserteilung in Versorgungsangelegenheiten
  • Auskunftserteilung zum sowie Festsetzung und Regelung des Altersgeldes nach dem Altersgeldgesetz (AltGG)

Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge, wie z.B. der Steuern und etwaiger Sozialversicherungsbeiträge sowie die Auszahlung der Versorgungsbezüge erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn.

Für die Gewährung von Kindergeld nach dem EStG ist die Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt oder die bisherige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Weitere allgemeine Hinweise zu Zuständigkeiten und zur Zahlung der Versorgungsbezüge können Sie dem Merkblatt für Versorgungsberechtigte entnehmen.

Sind Sie an weiteren Informationen interessiert? Dann nehmen Sie sehr gerne Kontakt mit uns auf!

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