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Die BAV steht Ihnen rund um das Thema Beihilfe als kompetente Partnerin zur Seite!
Quelle: iStock.com
Die BAV gewährt Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der BBhV und der dazu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift.
Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrags, dem die entsprechenden Belege beigefügt sind.
Beihilfeleistungen erhalten grundsätzlich alle
Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.08.1998 begründet worden ist, erhalten gleichfalls eine Beihilfe mit Ausnahme der Tarifbeschäftigten aus dem bisherigen Tarifbereich Ost. Nach dem 31.07.1998 eingestellte Tarifbeschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen.
Die BAV erledigt für Sie alle wichtigen Aufgaben, die mit der
in Zusammenhang stehen.
Das vorhandene umfassende Fachwissen der Mitarbeiter/innen steht Ihnen hierbei uneingeschränkt zur Verfügung.
Unsere Serviceleistungen:
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