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Die BAV ist eine kompetente Partnerin rund um das Thema Beihilfe
Quelle: iStock.com
Die BAV gewährt den Beschäftigten und Versorgungsempfangenden in der Behördenfamilie des BMDV Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der BBhV und der dazu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift.
Beihilfeleistungen erhalten grundsätzlich alle
Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.08.1998 begründet worden ist, erhalten gleichfalls eine Beihilfe mit Ausnahme der Tarifbeschäftigten aus dem bisherigen Tarifbereich Ost. Nach dem 31.07.1998 eingestellte Tarifbeschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen.
Die BAV erledigt alle wichtigen Aufgaben, die mit der
in Zusammenhang stehen.
Unsere Serviceleistungen:
Für eine schnelle und regelmäßige Auszahlung haben Sie bei einer Dauerbehandlung oder Dauermedikation die Möglichkeit, unseren "Antrag für wiederkehrende Abschlagszahlung" zu nutzen.
Sie können uns von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr erreichen:
Buchstabenbereiche A - Gq Hotline: 04941/602-260 E-Mail: beihilfe_1@bav.bund.de
Buchstabenbereiche Gra - Ld Hotline: 04941/602-270 E-Mail: beihilfe_2@bav.bund.de
Buchstabenbereiche Le - Schemh Hotline: 04941/602-280 E-Mail: beihilfe_3@bav.bund.de
Buchstabenbereiche Schemi - Z Hotline: 04941/602-290 E-Mail: beihilfe_4@bav.bund.de
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