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Quelle: iStock.com/Jacob Wackerhausen
Die BAV führt für die Behörden im Ressort des BMDV die tarifliche Bewertung von Arbeitsplätzen sowie die Bewertung von Beamtendienstposten durch.
Grundlage für die Bewertung von Stellen ist eine aktuelle Stellenbeschreibung, die die Kundenbehörde gemeinsam mit dem Bewertungsauftrag bei der BAV einreicht. Auf Wunsch kann die BAV bei der Erstellung beratend unterstützen.
Die Stellenbewertung wird von der BAV mit einer ausführlichen Begründung versehen.
Für Tarifbeschäftigte richtet sich die Bewertung von Arbeitsplatzen nach den tariflichen Grundlagen.
Die Bewertung von Dienstposten für Beamtinnen und Beamte erfolgt auf der Grundlage des Bundesbesoldungsgesetzes und basiert methodisch auf dem KGSt-Modell 2009.
Der Arbeitskreis zu Stellenverwaltung und -bewertung in der Bundesverwaltung für Digitales und Verkehr ist ein Instrument zur laufenden Qualitätskontrolle und -sicherung. Das Gremium tagt zweimal jährlich, um Fragen der Bewertung zu klären.
Thomas Janssen Referatsleiter I.2 Stellenbewertung Telefon: 04941/602-203 E-Mail: info-I.2@bav.bund.de
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