Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

E-Rechnung

Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab November 2020

Hände auf Tastatur Quelle: iStock.com/serg3d

Aufgrund rechtlicher Regelungen wurde die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Bereich der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich verpflichtend eingeführt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei, wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Welchen Nutzen hat eine E-Rechnung?

Durch die elektronische Rechnungsstellung genießen Sie folgende Vorteile:

• Effizientere Arbeitsabläufe, kürzere Durchlaufzeiten, schnellere Rechnungsbegleichung
• Schneller und einfacher Zugriff auf Rechnungsdaten
• Ermöglichung einer digitalen, revisionssicheren Archivierung
• Kostenersparnis für Papier, Druck und Porto

Wie funktioniert die Übermittlung einer E-Rechnung?

Für die Übermittlung einer E-Rechnung ist die Nutzung der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) vorgesehen, die unter https://xrechnung.bund.de abrufbar ist. Es besteht die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format zu erstellen, eine vorhandene Rechnung hochzuladen, per E-Mail an xrechnung@portal.bund.de oder über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) einzureichen. Darüber hinaus wird zukünftig auch die Übertragung von Rechnungen per De-Mail unterstützt.

Die benötigte Leitweg-ID zur Rechnungsadressierung an die BAV lautet: 991-1976500-76.

Somit lautet die Peppol Participant ID: 0204:991-1976500-76.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite https://www.e-rechnung-bund.de.

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich selbstverständlich auch direkt mit der BAV in Verbindung setzen.

Hinweis: Soweit Rechnungsstellerinnen und Rechnungsteller nicht dazu verpflichtet sind, E-Rechnungen einzureichen, können sie die Rechnungen auch weiterhin über den Postweg oder alternativ an info@bav.bund.de übersenden.

Zusatzinformationen

Kontakt

Ulrich Ovie
Referat Z 2
Haushalt, Controlling, KLR
Tel.: 04941/602-266
E-Mail: info@bav.bund.de

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